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Nachteilsausgleich bei LRS und Dyskalkulie

Jedes Bundesland regelt schulische Maßnahmen für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten oder Rechenschwäche eigenständig. Wählen Sie unten Ihr Bundesland für Erlass, Maßnahmen und Antragsweg.

Ein Nachteilsausgleich gleicht die Auswirkungen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) in der Schule aus — etwa durch mehr Zeit, andere Aufgabenformate oder technische Hilfen. Er ist kein Vorteil und ändert nichts an den Lernzielen; er sorgt nur dafür, dass die Leistung Ihres Kindes fair sichtbar wird. Davon zu unterscheiden ist der Notenschutz, bei dem einzelne Leistungen (z. B. die Rechtschreibung) nicht in die Note einfließen.

Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Diagnose. Der genaue Antragsweg und die zuständige Stelle unterscheiden sich je Bundesland — wählen Sie unten Ihr Bundesland, und finden Sie darunter weiterführende Ratgeber für den Weg über Schule, Jugendamt und Widerspruch.

Weiterführend

Ratgeber rund um Nachteilsausgleich & Rechte