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Anvido
RechnenFrage aus der Anvido-Community · 6. Klasse oder höher

Die Schule sagt, für Dyskalkulie gibt es „keine Grundlage“ für Nachteilsausgleich – stimmt das wirklich?

Kurzantwort

Regeln für Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten lassen sich nicht automatisch auf Dyskalkulie übertragen. Trotzdem lohnt sich die genaue Nachfrage, welche Förderung und welche zulässigen Hilfen im konkreten Unterrichts- oder Prüfungskontext möglich sind.

Anvido Redaktion
Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026

Eine begründete Prüfung erbitten

„Bitte teilen Sie mir mit, welche schulischen Unterstützungsmaßnahmen bei den dokumentierten Rechenschwierigkeiten meines Kindes [Name, Klasse] möglich sind und auf welcher Rechtsgrundlage über Hilfen bei Leistungsnachweisen entschieden wird.“ Beschreiben Sie konkrete Situationen und legen Sie vorhandene Unterlagen bei.

Förderung von Bewertung unterscheiden

Anschauliches Material und zusätzliche Erklärungen im Unterricht sind etwas anderes als ein Taschenrechner in einer Prüfung über Kopfrechnen. Eine Maßnahme darf nicht ohne Prüfung des Lern- oder Prüfungsziels zugesagt werden. Lassen Sie auch eine Ablehnung konkret begründen.

Das Urteil nicht überdehnen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2023 betraf Legasthenie und Zeugnisvermerke. Es entschied nicht unmittelbar über jeden Anspruch bei Dyskalkulie. Für den Einzelfall sind die einschlägigen Landesregeln und gegebenenfalls fachkundige schulrechtliche Beratung maßgeblich.

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