Nordrhein-Westfalen
Nachteilsausgleich bei LRS in Nordrhein-Westfalen
Was der LRS-Erlass vorsieht, wer entscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten.
Rechtlicher Rahmen
Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ (BASS 14-01 Nr. 1)
Rechtsanker: RdErl. vom 19.07.1991, fortlaufend aktualisiert (BASS 14-01 Nr. 1)
Übliche Maßnahmen
- Förderkurs (in der Regel ab Klasse 2)
- Aussetzen oder Zurückstellen der Bewertung der Rechtschreibleistung
- Verlängerte Bearbeitungszeit
- Möglichkeit, mündliche Leistungen stärker zu gewichten
Antragsweg
Antrag der Erziehungsberechtigten an die Klassenkonferenz; die Klassenkonferenz entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung über die Maßnahmen.
Zuständige Stelle: Klassenkonferenz / Schulleitung; Bezirksregierung als Schulaufsicht
📄 Elternbrief für die Schule erstellen
Wir generieren ein PDF mit Bundesland-spezifischen Hinweisen, das Sie ausgedruckt der Klassenleitung übergeben können — als Gesprächsanlass, nicht als Diagnose.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine fachliche Abklärung. Bitte gleichen Sie den Antragsweg mit dem aktuellen LRS-Erlass Ihres Bundeslandes und mit der Schulaufsicht ab.