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Anvido
LesenFrage aus der Anvido-Community

Wie beantrage ich Nachteilsausgleich – und was kann ich da überhaupt verlangen?

Kurzantwort

Dass die Lehrerin es selbst nicht genau wusste, ist ärgerlich, aber häufig — die Verfahren sind Ländersache und selbst im Kollegium oft unklar. Das Grundgerüst gilt fast überall: 1. Schriftlich beantragen, formlos genügt — adressiert an die Schulleitung (nicht die Klassenlehrerin), mit Kopie der Diagnose. Ein Dreizeiler reicht: „Hiermit beantragen wir für unser Kind … aufgrund der diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Störung (Diagnose anbei) Nachteilsausgleich gemäß dem LRS-Erlass des Landes …". 2. Die Schule entscheidet — meist in einer Klassenkonferenz — welche Maßnahmen gewährt werden. Üblich sind: Zeitzuschlag (meist 25–50 %) bei Klassenarbeiten, mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise in Teilbereichen, vergrößerte Arbeitsblätter, Vorlesen von Aufgabenstellungen, Nutzung von Hilfsmitteln. 3. Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben und achten Sie darauf, dass sie bei Lehrerwechseln weitergegeben wird — das ist der häufigste Praxisfehler. Wichtig zur Einordnung: Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, nicht die Bewertung — er erscheint deshalb nicht im Zeugnis. (Die Bewertung selbst betrifft der Notenschutz — ein eigenes Thema mit eigener Abwägung.)

Jana Sood · Lerntherapeutin (M.A.)
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026
Fachlich geprüft

Musterantrag zum Kopieren

Ein fertiger Antragstext mit Platzhaltern.

Der Maßnahmenkatalog

Was man konkret verlangen kann, nach Häufigkeit sortiert.

Wenn die Schule mauert

Gesprächsstrategie, Schulaufsicht als Eskalationsstufe, BVL-Landesverband als Rückendeckung.

Nachteilsausgleich vs. Notenschutz

Die Abgrenzung in drei Sätzen — und warum nur eines davon im Zeugnis auftaucht.

NRW-Hinweis

Kernpunkte des NRW-LRS-Erlasses (Stand Juli 2026, Bundesland-Vorbehalt).

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