Niedersachsen
Nachteilsausgleich bei LRS in Niedersachsen
Was der LRS-Erlass vorsieht, wer entscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten.
Rechtlicher Rahmen
RdErl. „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ (LRS-/Rechen-Erlass)
Rechtsanker: RdErl. d. MK v. 04.10.2005 (SVBl. 11/2005, S. 599) i. d. F. v. 2017
Übliche Maßnahmen
- Individueller Förderplan, in der Regel mit Förderkurs
- Verlängerung der Arbeitszeit
- Aussetzen der Bewertung der Rechtschreibleistung
- Erweiterung der Bewertungsgrundlage (mündliche Anteile)
Antragsweg
Klassenkonferenz beschließt Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleich auf der Grundlage einer schulischen Diagnostik; bei Bedarf Einbeziehung des schulpsychologischen Dienstes.
Zuständige Stelle: Klassenkonferenz / Schulleitung; Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB)
📄 Elternbrief für die Schule erstellen
Wir generieren ein PDF mit Bundesland-spezifischen Hinweisen, das Sie ausgedruckt der Klassenleitung übergeben können — als Gesprächsanlass, nicht als Diagnose.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine fachliche Abklärung. Bitte gleichen Sie den Antragsweg mit dem aktuellen LRS-Erlass Ihres Bundeslandes und mit der Schulaufsicht ab.