Baden-Württemberg
Nachteilsausgleich bei LRS in Baden-Württemberg
Was der LRS-Erlass vorsieht, wer entscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten.
Rechtlicher Rahmen
Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ (KMBek 2008, fortlaufend angepasst)
Rechtsanker: VwV des KM zur Förderung von Schüler:innen mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten
Übliche Maßnahmen
- Verlängerung der Arbeitszeit (i. d. R. um bis zu 50 %)
- Nichtbewertung der Rechtschreibung in Nebenfächern (Notenschutz nach Einzelfallprüfung)
- Vorlesen von Aufgabenstellungen, größerer Zeilenabstand
- Verwendung von Hilfsmitteln (Computer mit Rechtschreibprüfung in vereinbartem Umfang)
Antragsweg
Schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten an die Klassenkonferenz; Beschluss der Klassenkonferenz, Genehmigung durch die Schulleitung; bei Notenschutz Information an die Schulaufsicht.
Zuständige Stelle: Klassenkonferenz / Schulleitung; Staatliches Schulamt (Schulaufsicht)
📄 Elternbrief für die Schule erstellen
Wir generieren ein PDF mit Bundesland-spezifischen Hinweisen, das Sie ausgedruckt der Klassenleitung übergeben können — als Gesprächsanlass, nicht als Diagnose.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine fachliche Abklärung. Bitte gleichen Sie den Antragsweg mit dem aktuellen LRS-Erlass Ihres Bundeslandes und mit der Schulaufsicht ab.