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Bayern

Nachteilsausgleich bei LRS in Bayern

Was der LRS-Erlass vorsieht, wer entscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten.

Rechtlicher Rahmen

Bekanntmachung des StMUK zur Lese-Rechtschreib-Störung (LRS-Bekanntmachung)

Rechtsanker: Art. 52 BayEUG i. V. m. § 31 BaySchO; KMBek zur Förderung bei LRS

Übliche Maßnahmen

  • Zeitzuschlag von in der Regel bis zu 25 % bei schriftlichen Leistungserhebungen
  • Notenschutz in Rechtschreibung in allen Fächern bei diagnostizierter Legasthenie (auf Antrag)
  • Mündliche statt schriftlicher Leistungserhebung in Einzelfällen
  • Verwendung technischer Hilfen nach Genehmigung

Antragsweg

Schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung; bei Legasthenie zusätzlich kinder-/jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich; Schulpsychologische Stellungnahme empfohlen.

Zuständige Stelle: Schulleitung; Schulpsychologin/-psychologe; Staatliches Schulamt

📄 Elternbrief für die Schule erstellen

Wir generieren ein PDF mit Bundesland-spezifischen Hinweisen, das Sie ausgedruckt der Klassenleitung übergeben können — als Gesprächsanlass, nicht als Diagnose.

Häufige Fragen

Weiterführende Links

Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine fachliche Abklärung. Bitte gleichen Sie den Antragsweg mit dem aktuellen LRS-Erlass Ihres Bundeslandes und mit der Schulaufsicht ab.