Bayern
Nachteilsausgleich bei LRS in Bayern
Was der LRS-Erlass vorsieht, wer entscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten.
Rechtlicher Rahmen
Bekanntmachung des StMUK zur Lese-Rechtschreib-Störung (LRS-Bekanntmachung)
Rechtsanker: Art. 52 BayEUG i. V. m. § 31 BaySchO; KMBek zur Förderung bei LRS
Übliche Maßnahmen
- Zeitzuschlag von in der Regel bis zu 25 % bei schriftlichen Leistungserhebungen
- Notenschutz in Rechtschreibung in allen Fächern bei diagnostizierter Legasthenie (auf Antrag)
- Mündliche statt schriftlicher Leistungserhebung in Einzelfällen
- Verwendung technischer Hilfen nach Genehmigung
Antragsweg
Schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung; bei Legasthenie zusätzlich kinder-/jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich; Schulpsychologische Stellungnahme empfohlen.
Zuständige Stelle: Schulleitung; Schulpsychologin/-psychologe; Staatliches Schulamt
📄 Elternbrief für die Schule erstellen
Wir generieren ein PDF mit Bundesland-spezifischen Hinweisen, das Sie ausgedruckt der Klassenleitung übergeben können — als Gesprächsanlass, nicht als Diagnose.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine fachliche Abklärung. Bitte gleichen Sie den Antragsweg mit dem aktuellen LRS-Erlass Ihres Bundeslandes und mit der Schulaufsicht ab.