Mecklenburg-Vorpommern
Nachteilsausgleich bei LRS in Mecklenburg-Vorpommern
Was der LRS-Erlass vorsieht, wer entscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt vorbereiten.
Rechtlicher Rahmen
Allgemeine schulrechtliche Regelungen zum Nachteilsausgleich
Rechtsanker: Nachteilsausgleich nach allgemeinem Schulrecht
Übliche Maßnahmen
- Verlängerte Bearbeitungszeiten bei Klassenarbeiten
- Lese- und Schreibhilfen, größere Schriften
- Nutzung digitaler Hilfsmittel
Antragsweg
Antrag formlos an die Schule (Klassenleitung) — die Schulleitung entscheidet, oft im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsicht.
Zuständige Stelle: Schulleitung, ggf. Schulaufsichtsbehörde des Landes
📄 Elternbrief für die Schule erstellen
Wir generieren ein PDF mit Bundesland-spezifischen Hinweisen, das Sie ausgedruckt der Klassenleitung übergeben können — als Gesprächsanlass, nicht als Diagnose.
Häufige Fragen
Hinweis: Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine fachliche Abklärung. Bitte gleichen Sie den Antragsweg mit dem aktuellen LRS-Erlass Ihres Bundeslandes und mit der Schulaufsicht ab.