Reicht der kostenlose Test beim Schulpsychologen – oder sollten wir gleich zum Kinderpsychiater?
Für schulische Hilfen kann eine schulpsychologische Untersuchung ausreichen oder ausdrücklich vorgesehen sein. Für klinische Fragen oder einen Antrag beim Jugendamt können andere Nachweise nötig sein. Entscheidend sind Bundesland, beantragte Maßnahme und Qualifikation der untersuchenden Person.
Eine einfache Orientierung
Geht es um Unterricht und Leistungsnachweise? Fragen Sie die Schule nach ihrem Verfahren. Geht es um eine klinische Diagnose? Fragen Sie eine entsprechend qualifizierte Fachstelle. Geht es um Eingliederungshilfe? Lassen Sie sich vom Jugendamt die Anforderungen nach § 35a SGB VIII erklären, bevor Sie privat etwas beauftragen.
Beispiel Bayern
Bei einer Lese-Rechtschreib-Störung ist nach § 36 Absatz 2 BaySchO eine schulpsychologische Stellungnahme erforderlich und ausreichend. Ein zusätzliches fachärztliches Gutachten ist nicht generell vorgeschrieben. Diese Regel darf nicht unverändert auf andere Bundesländer übertragen werden.
Was Sie aus der Beratung mitnehmen können
Bitten Sie um konkrete Förderziele, passende Entlastungen und einen Termin zur Überprüfung. Fragen Sie auch, welche Unterstützung die Lehrkraft erhält und welche Aufgabe zu Hause sinnvoll ist. Ein Befund ist vor allem dann hilfreich, wenn daraus ein umsetzbarer Plan entsteht.
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Frage stellenJanas Antworten geben pädagogische Orientierung aus der lerntherapeutischen Arbeit. Sie ersetzen keine Diagnose und keine medizinische oder psychologische Beratung. Eine fundierte Abklärung leisten Fachstellen und Lerntherapeut:innen vor Ort.