Reicht der kostenlose Test beim Schulpsychologen – oder sollten wir gleich zum Kinderpsychiater?
Ihre Lesart ist korrekt, und Ihre Schlussfolgerung ist klug. Das schulpsychologische Gutachten genügt für alles Schulische — Nachteilsausgleich, Förderplan, ggf. Notenschutz — aber für einen Antrag auf Kostenübernahme der Lerntherapie nach §35a SGB VIII verlangt das Jugendamt eine Diagnose nach medizinischen Kriterien, also vom Kinder- und Jugendpsychiater oder approbierten Psychotherapeuten. Ob Sie „gleich" zum KJP sollten, hängt daher an einer einzigen Frage: Werden Sie voraussichtlich eine Jugendamts-Finanzierung brauchen? Falls ja (oder auch nur vielleicht): direkt KJP, das erspart Ihrer Tochter eine zweite Testung. Falls Sie die Förderung ohnehin privat organisieren oder erst einmal nur schulische Entlastung wollen: Nehmen Sie das kostenlose, schnellere Schulangebot an — den KJP-Weg können Sie später immer noch gehen, und das schulpsychologische Gutachten ist dort als Vorbefund sogar hilfreich. Ein „verlorener" Test ist es also in keinem Fall.
Entscheidungsbaum
Eine einfache Orientierung: „Brauche ich das Jugendamt?" → ja / nein / unsicher.
Was der schulpsychologische Dienst außerdem kann
Beratung der Lehrkraft, Förderplanung — und was nicht (keine Therapie, keine medizinische Diagnose).
Bayern-Besonderheiten
In Bayern hat der Schulpsychologe im LRS-Verfahren eine formal starke Rolle — was das für die Reihenfolge bedeutet (Stand Juli 2026, Bundesland-Vorbehalt).
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Frage stellenJanas Antworten geben pädagogische Orientierung aus der lerntherapeutischen Arbeit. Sie ersetzen keine Diagnose und keine medizinische oder psychologische Beratung. Eine fundierte Abklärung leisten Fachstellen und Lerntherapeut:innen vor Ort.