
Der Befundbericht liegt seit zwei Wochen in der Küchenschublade. Lese-Rechtschreib-Störung, schwarz auf weiß — und darunter die Empfehlung: Lerntherapie. Sie haben sich Angebote angesehen und schnell gerechnet: je nach Region und Anbieter etwa 200 bis 400 Euro im Monat, über Monate, eher über Jahre. Und dann sagt jemand den Satz, der alles ändern könnte: „Das kann doch das Jugendamt übernehmen."
Jetzt sitzen Sie vor einem leeren Blatt. Was schreibt man einem Amt? Muss das juristisch klingen? Gibt es ein Formular? Und was, wenn ein falsch gewählter Satz die Chancen verdirbt? Viele Eltern schieben genau diesen Brief wochenlang vor sich her — nicht, weil er schwer wäre, sondern weil ihnen nie jemand gezeigt hat, wie er aussehen soll.
Genau das tut dieser Artikel. Sie erfahren, wann der Antrag auf Eingliederungshilfe sinnvoll ist und was er formal braucht — und Sie bekommen einen vollständigen Musterbrief zum Kopieren, auch als PDF. Und Sie sehen, was nach dem Absenden passiert — bis hin zum Widerspruch, falls der Bescheid negativ ausfällt.
Wann der Antrag beim Jugendamt sinnvoll ist
Der Hintergrund in einem Satz: Lerntherapie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen — der etablierte Weg zur Kostenübernahme führt über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt.
Das Gesetz knüpft diese Hilfe an zwei Voraussetzungen: Die seelische Gesundheit des Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand ab, und seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist dadurch beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung ist zu erwarten. Übersetzt heißt das: Nicht die Lese-Rechtschreib-Störung selbst begründet die Hilfe, sondern ihre seelischen Folgen. Schulangst, Rückzug von Freunden, „ich bin einfach zu dumm", Bauchweh am Sonntagabend — ausgerechnet die Beobachtungen, die Ihnen am meisten wehtun, sind rechtlich der Kern des Antrags.
Sinnvoll ist der Antrag also, wenn eine Diagnose vorliegt oder die fachärztliche Abklärung läuft und Sie zugleich merken, dass die Schwierigkeiten Ihr Kind seelisch belasten. Den gesamten Weg von der Diagnose bis zum Bescheid beschreibt unser Leitfaden zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII Schritt für Schritt. Hier geht es um den einen Baustein, an dem viele Familien am längsten sitzen: das Anschreiben selbst.
Was der Antrag formal braucht — weniger, als Sie denken
1. Ein formloser Brief genügt
Der Antrag ist formlos möglich — ein einfacher Brief, aus dem hervorgeht, wer für welches Kind welche Hilfe beantragt. Ein bundesweites Pflichtformular gibt es nicht; eigene Antragsbögen Ihres Jugendamts können Sie später zusätzlich ausfüllen.
2. Schriftlich, mit Datum und Unterschrift
Stellen Sie den Antrag schriftlich, setzen Sie ein Datum darauf und unterschreiben Sie als sorgeberechtigter Elternteil; bei gemeinsamem Sorgerecht hat es sich bewährt, dass beide unterschreiben. Behalten Sie eine Kopie. Für den Versand hat sich ein Einwurfeinschreiben bewährt — zwingend ist es nicht.
3. Die fachärztliche Stellungnahme kommt meist aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Für die Frage, ob die seelische Gesundheit vom alterstypischen Zustand abweicht, braucht das Jugendamt eine Stellungnahme qualifizierter Fachleute — in der Regel aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, alternativ etwa von approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Grundlage ist eine Diagnostik mit ärztlicher Einordnung, bei einer Lese-Rechtschreib-Störung etwa nach ICD-10. Eine Förderdiagnostik aus der Lerntherapie ist für die Förderplanung wertvoll, ersetzt diese Stellungnahme aber in aller Regel nicht. Den Ablauf beschreibt unser Wissensbereich zur Diagnose.
4. Sie dürfen den Antrag stellen, bevor alles vollständig ist
Das ist der Punkt, den zu wenige Eltern kennen: Eine Kostenübernahme kommt üblicherweise frühestens ab dem Zeitpunkt in Betracht, zu dem das Jugendamt von Ihrem Hilfebedarf weiß — und Ihr Antragsdatum dokumentiert diesen Zeitpunkt. Deshalb hat es sich bewährt, den Antrag zu stellen, sobald die Abklärung angestoßen ist, und die Stellungnahme nachzureichen, wenn sie da ist. Gerade bei mehrmonatigen Wartezeiten auf den Facharzttermin gewinnen Sie so wertvolle Zeit. Eine Garantie, dass ab dem Antragsdatum übernommen wird, ist das nicht — über den Einzelfall entscheidet das Jugendamt.

Der Musterbrief
Der folgende Brief ist bewusst kurz und sachlich. Er muss nicht juristisch klingen, um zu wirken — entscheidend ist, dass der Antragssatz eindeutig ist und Ihr Datum festgehalten wird. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und streichen Sie, was auf Ihre Situation nicht zutrifft.
Wenn Sie den Brief lieber ausdrucken und von Hand ausfüllen möchten: Musterbrief als PDF herunterladen.
[Ihr Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]Jugendamt [Stadt / Landkreis]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort][Ort], [Datum]
Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für [Vorname und Nachname des Kindes], geboren am [Geburtsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für mein Kind [Vorname und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße, PLZ und Ort], Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in Form einer Lerntherapie.
Mein Kind besucht die [Name der Schule], Klasse [Klassenstufe]. Bei ihm wurde eine [Lese-Rechtschreib-Störung / Rechenstörung] festgestellt. [Alternativ: Es besteht der Verdacht auf eine Lese-Rechtschreib-Störung; die fachärztliche Abklärung ist eingeleitet, der Termin findet am [Datum] statt.] Die schulischen Schwierigkeiten belasten mein Kind inzwischen deutlich, unter anderem durch [z. B. Schulunlust, Rückzug von Freunden, Bauchschmerzen vor der Schule].
Die fachärztliche Stellungnahme [liegt diesem Schreiben bei / reiche ich unmittelbar nach Erhalt nach].
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Antrags unter Angabe des Eingangsdatums sowie um Mitteilung, welche Unterlagen Sie für die weitere Bearbeitung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Vor- und Nachname], sorgeberechtigter Elternteil
Warum dieser Brief so kurz ist
Drei Dinge leisten hier die ganze Arbeit. Der Antragssatz benennt eindeutig, was Sie beantragen: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Lerntherapie. Der Absatz zur Situation deutet die seelische Belastung an, ohne ein Gutachten vorwegzunehmen — die fachliche Tiefe liefert später die Stellungnahme. Und die beiden Bitten am Ende arbeiten für Sie: Die Eingangsbestätigung dokumentiert Ihr Antragsdatum, und die Frage nach den benötigten Unterlagen sorgt dafür, dass das Amt Ihnen selbst sagt, was es sehen möchte — denn genau das handhabt jedes Jugendamt etwas anders.
Was nach dem Antrag passiert
Nach dem Absenden übernimmt das Jugendamt die Regie — mit Ihrer Mitwirkung. Typischerweise läuft es so ab:
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten auf Ihre Bitte hin eine schriftliche Bestätigung mit Eingangsdatum. Kommt nach zwei bis drei Wochen nichts, fragen Sie freundlich schriftlich nach.
- Fachliche Stellungnahme: Das Jugendamt wertet die fachärztliche Stellungnahme aus beziehungsweise wartet auf Ihre Nachreichung. Sie beantwortet die erste Frage des Gesetzes: Weicht die seelische Gesundheit vom alterstypischen Zustand ab?
- Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung: Diese zweite Einschätzung trifft das Jugendamt selbst — meist über Gespräche mit Ihnen, häufig einen Bericht der Schule, manchmal ein Kennenlernen Ihres Kindes. Hier zählen Ihre Alltagsbeobachtungen.
- Bescheid und Hilfeplan: Wird die Hilfe bewilligt, hält ein Hilfeplan Ziele, Umfang und Ausgestaltung fest — einschließlich der Frage, bei wem die Lerntherapie stattfindet. Qualifizierte Anlaufstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Anvido-Verzeichnis für Lerntherapeut:innen.
Wer welchen Baustein beiträgt, zeigt diese Übersicht:
| Baustein | Wer ihn liefert |
|---|---|
| Antrag mit Datum | Sie als Sorgeberechtigte |
| Fachärztliche Stellungnahme | Kinder- und Jugendpsychiatrie o. Ä. |
| Bericht zur schulischen Situation | Schule, auf Anfrage des Jugendamts |
| Einschätzung der Teilhabebeeinträchtigung | Jugendamt |
| Hilfeplan | Jugendamt, gemeinsam mit Ihnen |
Wie lange das alles dauert, ist regional sehr unterschiedlich — von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen. Bleiben Sie freundlich dran und notieren Sie jeden Kontakt kurz mit Datum.
Typische Stolpersteine — und wie Sie sie umgehen
- Die telefonische Abfuhr. „So etwas übernehmen wir grundsätzlich nicht" ist keine Entscheidung, sondern eine Auskunft. Lassen Sie sich davon nicht stoppen: Stellen Sie den Antrag schriftlich und bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Erst gegen den können Sie sich wehren.
- Der Verweis auf die Schule. Häufig heißt es, zunächst müsse die schulische Förderung ausgeschöpft werden. Schulische Unterstützung wie der Nachteilsausgleich ist wichtig — sie ersetzt aber keine Lerntherapie und schließt einen Antrag nicht aus. Bitten Sie auch hier um eine schriftliche Entscheidung.
- Die falsche Stellungnahme. Ein Bericht aus der Lerntherapie oder ein Zeugnis genügt als fachliche Grundlage in aller Regel nicht. Ohne fachärztliche Stellungnahme fehlt dem Amt das zentrale Puzzleteil.
- Nur die Diagnose belegt, die Belastung nicht. Bewilligt wird nicht wegen des Befundes, sondern wegen der drohenden oder bestehenden Teilhabebeeinträchtigung. Notieren Sie konkrete Beobachtungen: verweigerte Hausaufgaben, Tränen, abgesagte Verabredungen, Sätze Ihres Kindes über sich selbst.
- Zu langes Warten. Wer den Antrag erst stellt, wenn die Mappe perfekt ist, verschenkt unter Umständen Monate. Datum sichern, Unterlagen nachreichen.
Wenn der Bescheid negativ ausfällt
Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Weges. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen — die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids, üblicherweise ein Monat ab Zugang. Auch der Widerspruch ist formlos schriftlich möglich, und die ausführliche Begründung dürfen Sie nachreichen. Wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen und welche Argumente tragen, zeigt unser Artikel zum Widerspruch gegen den Jugendamt-Bescheid. Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ihre nächsten Schritte
- Heute: Musterbrief kopieren oder das PDF herunterladen, anpassen, unterschreiben — und mit Datum absenden. Eine Kopie kommt in Ihre Sammelmappe.
- Diese Woche: Falls die Abklärung noch nicht läuft, den Termin anstoßen — meist über die Kinderärztin mit Überweisung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
- Nebenher: Alltagsbeobachtungen notieren, mit Datum. Diese Notizen sind später Gold wert, wenn das Jugendamt die Teilhabebeeinträchtigung einschätzt.
- Bei offenen Fragen: Kurze, konkrete Antworten rund um den Antrag finden Sie in unserem Q&A-Bereich unter Jugendamt und Lerntherapie.
Häufige Fragen zum Antrag beim Jugendamt
Muss ich ein Formular des Jugendamts verwenden?
Nein. Der Antrag auf Eingliederungshilfe ist formlos möglich — ein datierter, unterschriebener Brief wie der Musterbrief oben setzt das Verfahren in Gang. Schickt Ihnen das Jugendamt danach eigene Antragsbögen, füllen Sie diese zusätzlich aus; Ihr ursprüngliches Antragsdatum bleibt über die Eingangsbestätigung dokumentiert.
Kann ich den Antrag stellen, bevor die Diagnose vorliegt?
Ja, das ist bewährte Praxis: Sie stellen den Antrag, nennen im Brief den Stand der Abklärung — etwa den Termin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie — und reichen die Stellungnahme nach. So ist Ihr Antragsdatum dokumentiert, während die Wartezeit ohnehin läuft. Eine rechtliche Garantie, dass ab diesem Datum übernommen wird, ist damit nicht verbunden; entschieden wird im Einzelfall.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Das variiert stark nach Region, Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen — von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Sie können die Bearbeitung unterstützen, indem Sie Unterlagen zügig nachreichen, auf Rückfragen schnell antworten und in angemessenen Abständen freundlich schriftlich nach dem Stand fragen.
Übernimmt das Jugendamt die Kosten rückwirkend?
Für Zeiträume vor der Antragstellung in aller Regel nicht — genau deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen. Wenn Sie überlegen, die Lerntherapie schon vor dem Bescheid auf eigene Kosten zu beginnen, klären Sie vorher schriftlich mit dem Jugendamt, ob und ab wann eine Übernahme in Betracht kommt — und verlassen Sie sich dabei nicht auf mündliche Zusagen.
Was, wenn das Jugendamt mich an die Schule verweist?
Schulische Förderung und Eingliederungshilfe schließen einander nicht aus — Nachteilsausgleich und Lerntherapie verfolgen unterschiedliche Ziele. Nehmen Sie den Hinweis ruhig mit, bestehen Sie aber höflich darauf, dass über Ihren Antrag schriftlich entschieden wird. Erst ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet Ihnen den Weg in den Widerspruch.
Brauche ich für den Antrag einen Anwalt?
Nein. Antrag und auch ein späterer Widerspruch sind so niedrigschwellig angelegt, dass Eltern beides ohne rechtliche Vertretung schaffen können. Unterstützung finden Sie außerdem bei Erziehungsberatungsstellen oder Elternverbänden wie dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie. Anwaltliche Beratung kann sinnvoll werden, wenn es nach einem erfolglosen Widerspruch in Richtung Klage geht.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder lerntherapeutische Beratung. Anvido ist kein Medizinprodukt und stellt keine medizinische Diagnose.