Die Schule sagt LRS, die Ärztin sagt Legasthenie – ist das dasselbe oder nicht?
Sie haben nichts übersehen — die Begriffe werden tatsächlich uneinheitlich verwendet, sogar von Fachleuten. Die Aufklärung: Im Internet kursiert die Unterscheidung „Legasthenie = angeboren, LRS = vorübergehend erworben". Diese Trennung ist wissenschaftlich überholt — die aktuelle medizinische Klassifikation und die Leitlinien kennen sie so nicht. Fachlich korrekt heißt das Ganze heute Lese-Rechtschreib-Störung (im Klassifikationssystem ICD geführt); „Legasthenie" ist der ältere, „LRS" der schulübliche Begriff für dasselbe Phänomen. Praktisch wichtig ist etwas anderes: Schule und Gesundheitssystem sprechen zwei verschiedene Sprachen. Für schulische Hilfen (Nachteilsausgleich) zählt, was der Erlass Ihres Bundeslandes „LRS" nennt — dafür genügt oft die schulische Feststellung. Für eine Kostenübernahme der Therapie durchs Jugendamt zählt die medizinische Diagnose vom Kinder- und Jugendpsychiater. Ihr Sohn braucht also je nach Ziel das richtige Papier — nicht das richtige Wort.
Woher die „angeboren vs. erworben"-Legende kommt
Und warum sie sich so hartnäckig hält.
Die Begriffe im Überblick
Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreib-Störung/-Schwäche, Dyslexie: eine Übersetzungstabelle für Elterngespräche.
Welches Papier wofür
Schulische Feststellung vs. KJP-Diagnose, tabellarisch gegenübergestellt.
Und was ist mit isolierter Lese- oder Rechtschreibstörung?
Kurz erklärt, dass auch nur eines von beiden betroffen sein kann.
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