Wir zahlen die Lerntherapie selbst – können wir das von der Steuer absetzen?
Selbst getragene Kosten können je nach Einzelfall steuerlich relevant sein. Eine pauschale Zusage oder ein fester Erstattungsbetrag ist nicht möglich. Klären Sie vor Beginn, welche steuerliche Einordnung und welche Nachweise für die konkrete Maßnahme gelten.
Welche Nachweise erforderlich sind
§ 33 EStG und § 64 EStDV enthalten unterschiedliche Voraussetzungen. Ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest ist nicht ohne Prüfung für jede Form der Lerntherapie zwingend. Fragen Sie eine steuerberatende Fachperson ausdrücklich nach Ihrer Therapieform und dem Zeitpunkt erforderlicher Nachweise.
Rechenbeispiel ohne Erstattungsversprechen
240 Euro monatlich ergeben bei zwölf Zahlungen 2.880 Euro im Jahr. Erstattungen eines Kostenträgers sind davon zu unterscheiden. Ob und in welchem Umfang verbleibende Aufwendungen die Steuer mindern, hängt unter anderem von der Anerkennung der Kosten und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.
Belege sammeln
Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise, Angaben zu Art und Umfang der Förderung, vorhandene medizinische Unterlagen sowie Bescheide und Erstattungsnachweise auf. Notieren Sie Fahrtkosten gesondert. Eine Anfrage kann lauten: „Welche Nachweise benötige ich für die steuerliche Berücksichtigung dieser konkreten Behandlung, und welche davon müssen vor Beginn vorliegen?“
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Frage stellenJanas Antworten geben pädagogische Orientierung aus der lerntherapeutischen Arbeit. Sie ersetzen keine Diagnose und keine medizinische oder psychologische Beratung. Eine fundierte Abklärung leisten Fachstellen und Lerntherapeut:innen vor Ort.