Wir zahlen die Lerntherapie selbst – können wir das von der Steuer absetzen?
Ja, das geht — als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) — aber der Reihenfolge-Hinweis in Ihrer Frage ist der entscheidende Punkt, und ich fürchte, er kommt für die laufenden Kosten teilweise zu spät: Das Finanzamt erkennt Lerntherapiekosten in der Regel nur an, wenn die medizinische Notwendigkeit vor Therapiebeginn amtlich festgestellt wurde — üblicherweise durch ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, das vor der ersten Stunde ausgestellt sein muss. Die KJP-Diagnose allein genügt der Finanzverwaltung häufig nicht. Für Sie konkret: 1. Prüfen Sie, welches Datum Ihr bestehendes Attest trägt und ob es die Anforderungen erfüllt. 2. Falls nicht: Holen Sie das amtsärztliche Attest jetzt ein — für die künftigen Monate sichert es den Abzug. 3. Sammeln Sie sämtliche Belege inkl. Fahrtkosten. Beachten Sie die zumutbare Eigenbelastung (einkommensabhängiger Selbstbehalt, bei Ihnen als Familie grob 3–4 % des Einkommens): Erst darüber wirkt der Abzug. Angesichts von ~2.900 €/Jahr lohnt sich der Aufwand bei Ihnen sehr wahrscheinlich. Steuerliche Einzelfallfragen klärt verbindlich nur ein Steuerberater — dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.
Das richtige Attest
Wer es ausstellt, was drinstehen muss, Musterformulierung für die Anfrage beim Gesundheitsamt.
Rechenbeispiel
Familie, zwei Kinder, 240 €/Monat: was am Ende wirklich zurückkommt.
Alternativ-Konstellation §35a
Wer Jugendamts-Finanzierung bekommt, hat keine eigenen Kosten und braucht den Steuerweg nicht.
Belege-Checkliste
Zum Abhaken — damit im Zweifel nichts fehlt.
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Frage stellenJanas Antworten geben pädagogische Orientierung aus der lerntherapeutischen Arbeit. Sie ersetzen keine Diagnose und keine medizinische oder psychologische Beratung. Eine fundierte Abklärung leisten Fachstellen und Lerntherapeut:innen vor Ort.